Rammstein: Anwälte ziehen Antrag gegen Campact zurück

Die Anwälte von Till Lindemann (Rammstein) gehen nicht weiter gegen den Verein Campact vor, der eine Petition gegen die Konzerte der Band in Berlin ins Leben gerufen hatte.

Die Kanzlei hatte einen Unterlassungsantrag gegen Campact gestellt, mit dem sie bestimmte Formulierungen in der Petition gerichtlich verbieten lassen wollten. Konkret hatten die Anwälte moniert, die Petition verbreite unwahre und schwer ehrverletzende Tatsachenbehauptungen. „Unser Mandant hat keine jungen Frauen missbraucht“, schrieb die Kanzlei dem Spiegel zufolge – die Bezeichnung Lindemanns als „Täter“ sei eine Vorverurteilung, da Lesende glauben würden, es handele sich bei ihm um einen überführten Straftäter.

Das Landgericht Berlin hatte sich in einer Zwischenverfügung Ende Juli allerdings im Sinne von Campact ausgesprochen: Der Begriff „Sexueller Missbrauch“ sei eine zulässige Meinungsäußerung, weshalb Lindemann auf Basis der „unstreitigen sexeuellen Kontakte“ als „Täter“ bezeichnet werden dürfe. Die Pressekammer schrieb weiterhin: „Sexueller Missbrauch“ entspreche keinem konkreten Straftatbestand. „Die Bezeichnung als ‚Täter‘ eines sexuellen Missbrauchs ist damit nicht mit der Behauptung gleichzusetzen, der Antragsteller sei strafrechtlich verurteilt oder müsse sich auch nur gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen.“

Nun haben die Anwälte von Lindemann ihren Antrag gegen Campact zurückgezogen – als Begründung schreiben sie, die Konzerte im Juli seien seit Langem vorbei, das erstrebte Verbot habe darum keine Relevanz mehr.


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