Marilyn Manson muss Anwaltskosten von Evan Rachel Wood übernehmen

Ein Gericht hat MARILYN MANSON dazu verpflichtet, die Anwaltskosten seiner Ex-Partnerin Evan Rachel Wood in Höhe von etwa 300.000 Euro zu übernehmen. Die Kosten stammen aus einem Rechtsstreit im vergangenen Jahr, als Manson eine Verleumdungsklage gegen Wood eingereicht hatte.

Er behauptete damals, dass sie Frauen dazu veranlasst habe, Falschaussagen über ihn zu tätigen. Im Mai 2023 wurde diese Klage durch das Recht auf freie Meinungsäußerung größtenteils abgewiesen, allerdings muss sich Wood am 1. Mai erneut vor Gericht den verbleibenden offenen Vorwürfen stellen.


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