Wie kürzlich bekannt wurde, werden LINKIN PARK von ihrem ehemaligen Bassist Kyle Christner geklagt. Christner bringt in seiner Klage vor, er habe an mehreren Tracks der „Hybrid Theory“ EP mitgewirkt, die auf dem Boxset zum 20. Jubiläum des Debütalbums der Band enthalten sind – darunter etwa „Could Have Been“, ein zuvor unveröffentlichter Song, der inzwischen etwa eine Million Views auf YouTube hat.
Christner sei für seine Beiträge zu den Tracks jedoch nicht entlohnt und auch nicht in den Credits angeführt worden. Es handle sich dabei auch nicht um Neuaufnahmen, sondern um die von ihm eingespielten Bassspuren. Laut der Klage habe Christner auf den Tracks 02, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 10, 11 und 12 von „Forgotten Demos“, den Tracks 01, 02, 07, 13, 14, 16, 17 von „LPU Rarities“ und Track 07 von „B-Side Rarities“ sowie auf der „Hybrid Theory“ EP Bass gespielt und darüber hinaus an einigen Kompositionen mitgewirkt.
Christner sei vor der Veröffentlichung des Boxsets nicht kontaktiert worden und habe etwa zwei Monate nach dem Release davon erfahren. Das Management der Band habe anfangs eingeräumt, dass ihm Tantiemen für drei Demos und die „Hybrid Theory“ EP zustünden, später jedoch allenfalls mit Ausnahme von „Could Have Been“abgestritten, dass Christner zum Material auf dem Boxset beigetragen habe.
Mit seiner Klage strebt Christner, der zwischen 1998 und 1999 Bassist der Band war, an, die Urheberschaft der umstrittenen Songs und die damit von der Band lukrierten Einnahmen feststellen zu lassen. Er fordert die Zahlung von Tantiemen, Zinsen sowie Ersatz für seine Anwaltskosten.
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