Spiegel-Redakteurin kontert Pressemitteilung der Rammstein-Anwälte

Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller hat via Twitter die jüngste Pressemitteilung der Anwaltskanzlei von Till Lindemann (Metal1.info berichtete) kommentiert:

„So, wie die Kanzlei Schertz Bergmann es per Pressemitteilung verbreitet hat und offenbar gern hätte, ist es nicht ganz. Deswegen hier einmal ein Statement in eigener Sache zu unserer presserechtlichen Auseinandersetzung rund um #Rammstein“

Im weiteren Verlauf ihres Tweets stellt Müller klar, dass das Gericht den Verfügungsantrag der Anwaltskanzlei gegen den Spiegel-Artikel zum mutmaßlichen Machtmissbrauch im Rammstein-Umfeld in weiten Teilen zurückgewiesen habe:

„Das Landgericht Hamburg ist unserer Rechtsauffassung in entscheidenden Fragen gefolgt und hat den Verfügungsantrag von Till Lindemanns Anwalt auch in weiten Teilen zu unseren Gunsten zurückgewiesen. Der Kern unserer Berichterstattung rund um das perfide Casting-System, reichlich Alkohol und die sogenannte ‚Suck Box‘ bleibt unberührt. Ferner verletzt unsere Berichterstattung auch nicht die Intimsphäre. Zudem hat das Gericht die umfangreiche Wiedergabe der Schilderungen zweier Frauen für zulässig erachtet, die von Sex mit Till Lindemann berichtet hatten.“

Untersagt wurde laut Müller „ein auf verschiedenen Textstellen basierender konkreter Verdacht und zwei weitere Einzelangaben“ – diese würden vorläufig angepasst. Allerdings werde der Spiegel weiter mit Rechtsmitteln für seine Darstellung kämpfen, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Weiter kritisiert Müller: „Sofern es im Übrigen in der Pressemitteilung der Anwälte von Till Lindemann heißt, dass zwei „Tatsachenbehauptungen“ verboten wurden, so ist dies schlicht falsch. Das Gericht geht auch hier von Verdachtsäußerungen aus. Und es müssen auch nicht alle Textpassagen unterlassen werden, sondern lediglich ihre Kombination.“


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