Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich verboten

Die Bundesregierung hat aufgrund der Coronakrise Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 grundsätzlich verboten. Davon betroffen sind entsprechend sämtliche deutschen Festivals.

Statements der einzelnen Veranstalter stehen noch aus, sind aber in den nächsten Tagen zu erwarten. Konkrete Regelungen, etwa bis zu welcher Größe Veranstaltungen stattfinden dürfen, sollen durch die Länder getroffen werden.

Was die Ausgangsbeschränkungen angeht, spricht sich die Bundesregierung für eine deutliche Verlängerung über den 19. April hinaus aus – im Gespräch ist nun der 3. Mai.

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